§§§ Rechtsgrundlagen und §§§-Rechtshinweise
vor Allem in Bezug auf: goodwill-payments
goodwill-payments
Aufgrund der seit 1987 Weltweit steigenden und ganz Offensichtlich nicht aufhörenden Diebstählen, aber vor Allem der unaufhörlich stattfindenden Ermordung kostbarster Lebenszeit, haben wir seit mittlerweile 2 Jahrzehnten folgende Regeln Weltweit implementiert und seit genau, so langer Zeit, Erfolgreich umgesetzt. Wir werden von diesen, im Interesse aller in Betracht kommenden Beteiligten, zu keinem Zeitpunkt abweichen.
1. Jeder, wer mit uns zu Tun haben möchte, ob Persönlich oder Anderweitig, hat im Vorfeld durch eine goodwill-Zahlung (Guter Wille-Zahlung) entsprechende Interessen zu bekunden und zu Untermauern.
2. goodwill-payments sind Hauptsächlich dafür Vorgesehen, uns zu beweisen, dass jeder, wer mit uns auf welche Art auch immer zu tun haben möchte, sich unsere Services auch Leisten kann, aber vor Allem auch leisten will.
3. Es gibt zu keinem Zeitpunkt Gegenleistung für goodwill-payments. Was in seiner Konsequenz für Bedeutet, dass Jeder, wer goodwill-payments an uns leistet, zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Ansprüche auf Gegenleistung für diese goodwill-payments hat.
4. goodwill-payments sind von allen in Betracht kommenden Beteiligten als Wegwerfkapital anzusehen, weil es zu keinem Zeitpunkt Gegenleistung dafür gibt.
5. goodwill-payments werden zu keinem Zeitpunkt auf irgendetwas "angerechnet", weder auf zu erwartende Honorare, noch auf irgendetwas.
6. goodwill-payments werden zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen zurück erstattet.
7. goodwill-payments sind eine Erfindung von, mit allen Rechten bei Friedrich A. Dirkmann, welche seit nunmehr 2 Jahrzehnten die Vormals genannten: "Kennenlerngelder", sowie die "Kaffe-Trinken-Gelder", aber auch die Zeitaufwandsentschädigungsgelder", und auch weitere, als Wegwerfkapital anzusehende Gelder ersetzen.
8. Niemand ist verpflichtet uns goodwill-payments zu zahlen!
9. Wer uns keine goodwill-payments zahlen möchte, wird zu keinem Zeitpunkt erfahren, ob wir auch dessen Lebensqualität, Lebensfreude, eben den Lebenswert signifikant Verbessern werden.
10. Sofern Sie dazu bereit sind, uns Ihre goodwill-Zahlung zukommen zu lassen, senden Sie uns eine mit all Ihren Informationen ausgestattete eMail an: goodwill-payments@antiproneutral.de und lassen sich unsere goodwill-payments-Bankverbindung zukommen.
!!!!! NOCHMALS !!!!!
Wenn Sie damit Einverstanden sind, uns Ihre goodwill-Zahlung zukommen zu lassen und sich in Gänze darüber bewusst sind, dass sämtliche goodwill-Zahlungen keinerlei Gegenleistungen beinhalten, was sogar Bedeuten könnte, dass Sie trotz goodwill-Zahlung niemals etwas von uns hören, geschweige denn sehen werden, dass Sie sich zu 100% im Klaren darüber sind, dass goodwill-Zahlungen zu keinem Zeitpunkt Rückerstattet werden (auch nicht, wenn wir uns zu keinem Zeitpukt zurückmelden) -Sie also ganz genau Wissen und akzeptieren, dass es sich tatsächlich um Wegwerfkapital handelt, welches Sie tatsächlich Wegschmeißen, wenn Sie es uns als goodwill-Zahlung zukommen lassen...
erst dann und nicht Vorher, senden Sie uns eine eMail an:
goodwill-payments@antiproneutral.de,
auf welche Sie Eventuell eine Antwort-eMail mit einer zur Verfügung stehenden Bankverbindung für goodwill-Zahlungen erhalten.
Nachdem Sie Ihre goodwill-Zahlung getätigt haben, senden Sie Ihre Zahlungsbestätigung an dieselbe eMail-Adresse:
goodwill-payments@antiproneutral.de
BEDENKEN SIE NOCHMALS!
Sie haben keinerlei Rechte auf Gegenleistung für Ihre goodwill-Zahlung! Vollkommen Irrelevant, in welcher Höhe Sie eine goodwill-Zahlung an uns geleistet haben.
Sie haben zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen, Anrecht auf Rückerstattung von goodwill-payments!
! ! ! ! ! BEDENKEN SIE ALSO VIORHER ZU 100% OB SIE goodwil-payments AN UNS LEISTEN WOLLEN ! ! ! ! !
Wenn Sie Sich allerdings schon jetzt zu 100% SICHER darüber sind uns eine goodwill-Zahlung leisten zu wollen, sich aller Konsequenzen (auch negativen Konsequenzen) zu 100% bewusst sind, zu 100% akzeptieren, dass Sie keine Gegenleistungsanrechte auf goodwill-Zahlungen haben, dass Sie goodwill-Zahlungen zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen zurück oder Anderweitig erstattet erhalten, dass Sie eine goodwill-Zahlung zu 100% als Wegwerfkapital ansehen müssen, welches Sie zu keinem Zeitpunkt zurückerhalten werden und was Sie zu keinem Zeitpunkt mit irgendetwas Gegenrechnen, respektive Aufrechnen dürfen, sämtliche §§§-Hinweise, vor Allem in Bezug auf goodwill-payments durchgelesen und zu 100% Verstanden haben, sich bei Unklarheiten VOR goodwill-Zahlung juristisch Fachversierte konsultierten, mit denen Sie Persönlich sämtliche Unklarheiten bezüglich goodwill-Zahlungen an uns auzsgeräumt haben, wenn Sie zu 100% Sicher sind, dass Sie sich Ihre goodwill-Zahlung für immer leisten können und auch wollen, da Sie die goodwill-Zahlung niemals wiedersehen, geschwiege denn in den Händen halten werden, wenn Sie die goodwill-Zahlung also nach allen in Betracht kommenden Regeln und Vorgaben Unsererseits tätigen wollen...
Dann können Sie dies auf folgende Bankverbindung:
Empfänger: Friedrich A. Dirkmann *12345+ groups antiproneutral
I B A N : L T 5 6 3 2 5 0 0 5 9 3 6 2 3 6 5 7 7 5
B I C : R E V O L T 2 1
R e v o l u t B a n k U A B
K o n s t i t u c i j o s a v e . 2 1 B
0 8 1 3 0 V i n i u s
L i t h u a n i a
Den Zahlungsbeweis senden Sie an: goodwill-payments@antiproneutral.de
Ferner gelten sämtliche §§§-Rechtsgrundlagen sowie §§§-Rechtshinweise
auf folgenden Webseiten:
https://Rechtsgrundlagen.worldLAWsocieties.de
https://Rechtshinweise.worldLAWsocieties.de
https://Rechtliches.worldLAWsocieties.de
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